1. Die Zahl der Rechtsfälle mit grenzüberschreitendem Bezug steigt!

Immer mehr Deutsche besitzen Auslandsimmobilien.
Es gibt immer mehr Ehen, in denen die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Auch Arbeitsplatz und geschäftliches Betätigungsfeld befinden sich häufiger als früher im Ausland.
Im Erbrecht wird die Beantwortung rechtlicher und steuerlicher Fragen
in Zukunft oft auch von ausländischen Rechtsordnungen abhängen.
Das führt zwangsläufig zu einer Vielzahl von äußerst komplexen, schwierigen juristischen Problemen.
 

2. Europa im „Regelungsdschungel“!

Auf allen rechtlichen und wirtschaftlichen Gebieten werden innerhalb der Europäischen Union gemeinsame Standards geschaffen, die Bedeutung nationaler Grenzen schwindet. Ein einheitliches Erbrecht gibt es innerhalb
der Europäischen Union jedoch nicht.
Im Gegenteil: Die nationalen Unterschiede sind im Erbrecht teilweise sehr
erheblich und nur schwer zu überbrücken. Nicht wenige sehen ihren letzen Ausweg in der Steuerflucht. Ein beklagenswerter Tatbestand! Zudem ist das Normendickicht für den Bürger kaum zu durchschauen und führt zu Planungsunsicherheit und Belastungen mit Enteignungscharakter (Doppelbesteuerung!). Auch kann diese so unterschiedliche Besteuerung gerade in einem zusammenwachsenden Europa nicht hingenommen werden. Zu Recht empfinden die Bürger dies alles als Zumutung.
 

3. Im Interesse der Bürger: Harmonisierung ist nötig!

Eine Rechtsharmonisierung in der Zukunft kann nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, ein europäisches Rechtsbewußtsein zu schaffen.
Bei allem Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt muß es das Ziel sein, das Gemeinschaftliche der europäischen Rechtssysteme zu betonen und die Unterschiede zu relativieren, ohne sie zu verneinen. Dies kann nur gelingen, wenn auf möglichst breiter Basis die Initiative ergriffen wird.
Für den Bürger gilt: Nur wer sich rechtzeitig mit den vielfältigen Problemen des internationalen Erbrechts befaßt, kann die Gefahren bannen, die dem Vermögen (und dem Familienfrieden!) drohen, wenn die Erbfolge nicht rechtzeitig sorgfältig geregelt wurde und es deshalb im Erbfall zum Streit kommt.