Österreichische Erbschaftsteuer verfassungswidrig!
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Am 07.03.2007 wurde bekannt, daß der österreichische Verfassungsgerichtshof die Regelungen über die Erbschaftsteuer aufgehoben hat. Anlaß war die Bewertung von Grundstücken, die nach österreichischem Erbschaftsteuerrecht mit dem dreifachen Einheitswert bemessen werden. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat dies als gleichheitswidrig verworfen, zugleich hat er festgestellt, daß auch in Zukunft Grundbesitz bei der Erbschaftsteuer besser behandelt werden muß, u. a. weil Grundvermögen schwerer zu Geld gemacht werden kann. Der Gesetzgeber erhielt eine "Reparaturfrist" bis 31.07.2008, bis dahin gilt das alte Recht fort.
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Internationales Erbrecht: Aktueller Länderüberblick
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Hier finden Sie einen aktuellen Länderüberblick (Stand 2006) über das “Internationale Erbrecht” als PDF-Datei.
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Portugal schafft Erbschaftsteuer ab!
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Mit Wirkung zum 01.01.2004 hat Portugal die Erbschaftsteuer abgeschafft. Die Aufhebung ist Teil eines umfangreichen Gesetzespakets, mit dem die steuerlichen Rahmenbedingungen für Immobilieninvestitionen in Portugal deutlich verbessert worden sind.
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Osterweiterung bringt Erbschaftsteuerwettbewerb
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Von den neuen Beitrittsländern erheben Estland, Lettland und Zypern keinerlei Erbschaftsteuer. Auch in Malta wird lediglich eine sogenannte Stempelsteuer von 2 bis 5 % erhoben. Nachdem die Wegzugsbesteuerung momentan auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs steht, könnte es in Zukunft verstärkt zur Erbschaftsteuerflucht ins Ausland kommen.
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